Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano glaubt Scheins an den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, doch leider irrt die 95-jährige Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano

Am 29.11.2019 veröffentlicht der Spiegel folgendes:

„Im Dezember wird sie 95. Esther Bejarano überlebte den Holocaust und ist Ehrenvorsitzende eines antifaschistischen Verbandes, dem ein Finanzamt nun die Gemeinnützigkeit entzogen hat. Im Zorn hat sie Olaf Scholz einen Brief geschrieben.“

Nach 70 Jahren bundesdeutscher Grundgesetzwidrigkeit der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie der sog. etablierten politischen Parteien war dieser von der Auschwitz-Überlebenden und Ehrenvorsitzenden der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA)“ Esther Bejarano mit Empörung zur Kenntnis genommene finanzamtliche Entzug der Gemeinnützigkeit der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA)“ jedoch bloß die logische Konsequenz des in Gänze seit 70 Jahren grundgesetzwidrig durchgestylten bundesdeutschen Systems in Gestalt von bundesdeutscher öffentlicher Gewalt und politischen Parteien. Man pfeift auf den grundgesetzkonformen Rechtsstaat und setzt auf die „granitene Dummheit“ der bundesdeutschen Bevölkerung.

Zitat aus dem Jahr 1974:

»Ich habe hier 18 Bücher über das Dritte Reich veröffentlicht und das alles hatte keine Wirkung. Du kannst Dich bei den Deutschen tot dokumentieren, es kann in Bonn die demokratischste Regierung sein – und die Massenmörder gehen frei herum, haben ihr Häuschen und züchten Blumen.« Joseph Wulf (Abschiedsbrief an seinen Sohn David, August 1974)

Bis heute wird von der bundesdeutschen Finanzverwaltung grundgesetzwidrig u.a. das Einkommensteuergesetz des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler vom 16.10.1934 gegen die bundesdeutsche Bevölkerung angewandt. Angewandt von grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellten Finanzbeamten und Finanzrichtern. Ein Grundgesetzskandal sondersgleichen und trotzdem wird es klaglos seit 70 Jahren von den Opfern in Gestalt der bundesdeutschen Grundrechteträger hingenommen, so wie diesen Grundgesetzskandal auch die gesamte bundesdeutsche Presse totschweigt.

Leider hat es bis heute auch die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA)“ versäumt, sich um die Grundgesetzkonformität von sowohl der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt als auch den bundesdeutschen sog. etablierten politischen Parteien aktiv zu kümmern.

Jeder Antifaschist sollte nach 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland eigentlich  wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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