dpa Korrespondent Friedemann Kohler negiert Hinweis auf die bundesweit grundgesetz- und beamtengesetzwidrige Tatsache, dass bundesdeutsche Staatsanwälte grundgesetz- u. beamtengesetzwidrig unvereidigt Staatsanwalt spielen, mithin gesetz- und rechtlos ermitteln, anklagen und vollstrecken

Herr Kohlers Artikel vom 23.09.2019 beginnt, Zitat:

„Die Anklage wegen mutmaßlichem Asylmissbrauchs gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verzögert sich.“

Später schreibt Herr Kohler, Zitat:

Nach langen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche Anklage wegen mutmaßlicher Manipulationen in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhoben. Dabei geht es um die Ex-Leiterin der Außenstelle sowie zwei Rechtsanwälte aus Hildesheim in Niedersachsen. Sie werden beschuldigt, Flüchtlinge systematisch vor der Abschiebung bewahrt oder ihnen einen besseren Aufenthaltsstatus beschafft zu haben. Angeklagt sind 121 Straftaten.

Und schließlich, Zitat:

Staatsanwaltschaft fordert Berufsverbot für Anwälte

Zugleich fordert die Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Berufsverbot für die beiden Anwälte.

Das alles wäre keines Wortes wert, wenn da nicht zu klären wäre, wer denn die Staatsanwaltschaft als beamtete Person(en) in diesem Verfahren repräsentiert sowohl im Rahmen der noch andauernden Ermittlungen, wie Herr Kohler weiter zu berichten weiß, Zitat:

Die Staatsanwaltschaft bestätigte Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, wonach die Ermittlungen weiterliefen und sogar ausgeweitet worden seien. Im Fokus seien nun acht Bamf-Mitarbeiter, darunter ein mittlerweile pensionierter Vorgesetzter der Bremer Amtsleiterin, sagte ein Sprecher. Auch gegen einen Rechtsanwalt und eine Anwältin werde ermittelt.

als auch als die Anklageschrift verantwortlich geschrieben und unterzeichnet habend als Staatsanwalt sowie die jüngsten Anträge bezüglich eines vorl. Berufsverbotes gegen die Anwälte verantwortlich geschrieben und unterzeichnet habend als Staatsanwalt.

Als  Herrn Kohler am 27.09.2019 um 15.51 h unter der dpa – Telefonnummer 0421340760 im acht Minuten dauernden Telefonat mitteilt wurde, dass nach dem Inkrafttreten des Deutschen Richtergesetzes 1961 in der Bundesrepublik Deutschland kein Staatsanwalt mehr den jedoch von Grundgesetzes und Landesverfassungs sowie Beamtengesetzes wegen zwingend bei der Ernennung zum Staatsanwalt zu leistenden Beamteneid leistet mit der Folge, dass es infolge dieser Unterlassung es nicht zum förmlichen Abschluss des Dienst- und Treueverhältnisses zwischen dem Dienstherrn (hier das Land Bremen) und dem per Ernennungsurkunde Ernannten gekommen ist, da die Ernennungsurkunde alleine nicht ausreichend ist. Im Übrigen ist von Beamtengesetzes wegen jeder Ernannte zwingend zu entlassen, wenn er sich weigert, den Beamteneid zu leisten.

Aufgrund dieser unterlassenen Eidesleistung vor Aufnahme der Amtsgeschäfte ist sämtliches hoheitliches Handeln eines zwar zum Staatsanwalt Ernannten inexistent mithin nichtig, so wie jemand, der zwar seine schriftliche Führerscheinprüfung bestanden aber die praktische Führerscheinprüfung nicht bestanden hat, keine Fahrerlaubnis bekommt, so und nicht anders sind die Regeln.

Ganz besonders hat das für den Staatsanwalt zu gelten, ist dieser doch von Gesetzes wegen Herr des Ermittlungsverfahrens und Ankläger. Da müssen sämtliche Förmlichkeiten ausnahmslos erfüllt sein, bevor eine Person sich Staatsanwalt nennen und quasi gegen jedermann hoheitlich handeln kann, darf und ggf. auch zu müssen hat, wenn das Gesetz dieses vorschreibt. Im Innenverhältnis muss sich jeder Polizeibeamte darauf verlassen können, dass der Herr des Ermittlungsverfahrens nicht bloß einer ist, der den Tatbestand der Amtsanmaßung (§ 132 StGB) erfüllt.

Komischerweise leisten die sog. Amtsanwälte den auch von ihnen bei der Ernennung zu leistenden Beamteneid.

In der Anlage finden Sie die von Herrn Kohler nicht lesen zu wollende einschlägige Expertise zu der Frage

„Ist ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt?“

Die Eidesleistung wird, wenn sie stattgefunden hat, in der Personalakte dokumentiert und zwar samt Wortlaut des Eides und wann und vor wem der Eid geleistet worden ist, denn ist derjenige, der den Eid entgegennimmt nicht befugt, dann ist der Eid nicht rechtswirksam geleistet und auch dann ist das Dienst- und Treueverhältnis von Grundgesetzes, Landesverfassungs und Beamtengesetzes wegen nicht zustande gekommen.

Ein zum Richter auf Probe Ernannter und infolge dessen den Richtereid geleistet Habender muss dann, wenn er zum Staatsanwalt ernannt wird, förmlich vom Richteramt und Richtereid entbunden werden, sodann zum Staatsanwalt mittels Ernennungsurkunde ernannt und sodann den jetzt erforderlichen Beamteneid leisten. Das gilt auch für den Fall, dass der Richter auf Probe im Rahmen seiner Ausbildung zur Staatsanwaltschaft wechselt und dann dort unter dem Titel Staatsanwalt staatsanwaltschaftlich fungiert.

Das Herr Kohler sogleich auf die Reichsbürger-Szene, die es übrigens mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes gar nicht hat, auszuweichen versuchte, nährt hier den dringenden Verdacht, dass Herr Kohler sich der grundgesetzfeindlichen Geiger-Doktrin aus dem Jahr 1941 verschrieben haben könnte, die da im Kern lautet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werden könne, dass er die Wahrheit verfälscht aber dass er sie totschweigt. Nachzulesen in „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ geschrieben als Promotion 1941 (1945 auf den politischen Index der Alliierten gesetzt) von des Nazi-Juristen, SA-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg, später BGH- und BVerfG-Richter, von dem das folgende Zitat bis heute in den Kreisen seinesgleichen kursiert:

(DRiZ, 9/1982, 325): „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“

Mit großem Aufriss berichtete jüngst im Übrigen der Stern über die Eidesleistung eines bundesdeutschen ernannten Amtsträgers in Gestalt von AKK zur neuen Bundesverteidigungsministerin, Zitat auszugsweise:

Hätte man die Vereidigung nicht tatsächlich erst nach der Sommerpause machen können, wenn die Abgeordneten wieder da sind? Nein, sagte der Pressesprecher des Bundestags, Frank Bergmann, auf stern-Nachfrage: „In Artikel 64 steht, dass ein Minister den Amtseid ‚bei Amtsübernahme‘ leisten muss. Es muss also eine zeitliche Nähe zur Amtsübernahme geben. Und das ist nicht erst im September.“

Ihr Amt angetreten hat AKK offiziell in der vergangenen Woche, als sie aus den Händen der Berliner Bürgermeisters Michael Müller (als Stellvertreter des urlaubenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier) die Ernennungsurkunde empfing.

Auf die Notwendigkeit der zeitlichen Nähe verwies auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU): Dem ZDF sagte er, die Ernennung eines neuen Verteidigungsministers „musste ja gleich geschehen, denn wir können ja nicht den Sommer über keinen Verteidigungsminister haben. (…) Und ein Minister muss eben beim Amtsantritt seinen Eid vor dem Bundestag ableisten.“

Wie z.B. dann eine Vereidigung bei der Bundeswehr (hier Marine) stattfindet, kann sich jeder auf youtube anschauen und vor allen Dingen anhören. Es sind keine Wehrpflichtigen mehr, sondern Freiwillige, die dort zu sehen und zu hören sind, wie sie den Fahneneid gemeinsam laut und vernehmlich für alle Anwesenden förmlich sprechen und nachsprechen:

Eidesleistung im Chor bei Min. 21 min ff.

In Sachen BamF und den beiden bereits namentlich immer wieder in den Medien genannten Rechtsanwälten hat das Bremer Landgericht die Sache unbearbeitet an die Institution Staatsanwaltschaft zurückzureichen, denn was aufgrund von unheilbaren Förmlichkeiten bereits vor der Übersendung an das Gericht inexistent / nichtig ist, erzeugt auch durch das Übersenden an das Gericht keine Existenz und somit Rechtswirksamkeit. Die Gerichte sind von Gesetzes wegen passiv, werden nur tätig, wenn an sie Anträge gestellt werden, doch muss auch der behördliche Antragsteller die zur Antragstellung von Grundgesetzes, Landesverfassungs und Beamtengesetzes wegen an ihn unverbrüchlich gestellten Förmlichkeiten, nämlich Ernennung und korrekte Vereidigung ebenso wie eventuelle dann noch zu prüfende Förmlichkeiten wie z.B. der Ausschluss Kraft Gesetzes oder eine eventuell vorliegende beamtenrechtliche Suspendierung, pp komplett zum Zeitpunkt seines hoheitlichen Handelns erfüllen.

Auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes ist demnach nicht alles grundgesetzkonform was aber seit 70 Jahren grundgesetzkonform zu sein hat ohne wenn und aber oder herrscht da bei dpa eine andere Auffassung oder unterfällt solches Denken und Handeln auch noch der immer wieder lautstark von bundesdeutschen Journalisten seit Jahrzehnten ultimativ reklamierten Pressefreiheit?

Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG bilden die im Bonner Grundgesetz verankerten Grundrechte gegenüber den Gesetzgeber sowie der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt unmittelbar geltendes Recht mit der unmittelbaren Folge im Fall ihrer Verletzung seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt, dieselben Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen bilden und zwar ausnahmslos. Sowohl die ehemalige Leiterin der Außenstelle des BamF in Bremen als auch die Anwälte genießen als Grundrechteträger die ihnen von Grundgesetzes wegen unverbrüchlich garantierten unverletzlichen Grundrechte gegen grundgesetzwidriges hoheitliches Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt und das in jeder Phase hoheitlichen Handelns gegen sie und nicht erst am Ende der Fahnenstange, weil ja nach Art. 19 Abs. 4 GG jedermann der Rechtsweg offen steht, wenn er sich durch das Handeln der öffentlichen Gewalt verletzt fühlt. Würde nämlich jemand unterdessen infolge grundgesetzwidrigem hoheitlichen Handelns zu Tode kommen, könnte derjenige den Rechtsweg nicht mehr beschreiten oder ist man auch da bei dpa anderer Auffassung oder Meinung?

Als Bundespräsident hielt Horst Köhler anlässlich des 60. Jahrestages der hess. Landesverfassung die folgende Rede, hier auszugsweise:

Verfassungsfreunde – das müssen einmal die sein, denen das Volk die Befugnis zur  Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut.

Die staatliche Ordnung ist im wesentlichen Ämterordnung, und jedes vom Volk anvertraute Amt verpflichtet auf das Wohl des ganzen Volkes.

Und zu den wichtigsten Amtspflichten zählt es, sorgsam und pfleglich mit der Verfassung umzugehen, denn sie enthält ja die wichtigsten Regeln, die die Bürger sich als Freie und Gleiche gegeben haben, um einander zu regieren und sich voneinander regieren zu lassen.

Der Respekt vor der Verfassung hat viele Ausprägungen:

Zum Beispiel sollte es sich für jeden Amtsträger, ob Abgeordneter, Minister oder Beamter, verbieten, bei der Gesetzgebung oder im Verwaltungshandeln einen Verfassungsverstoß billigend in Kauf zu nehmen nach dem Motto: „könnte verfassungswidrig sein oder auch nichtschau’n mer halt mal“.

In den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung findet sich unter dem Datum 11.08.1950 das folgende verfängliche Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Dieses Zitat ist auf Veranlassung der am 10.08.1950 getagt habenden Länderinnenminister Heinemann damals zwecks zu Protokoll Gebens angetragen worden. Die Repräsentanten der vollziehenden Gewalt wissen also, welchen Stellenwert und welche Kraft die Grundrechte im Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949 gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt besitzen und das unverbrüchlich bis heute. Da hilft nur totschweigen, denn so mir nichts dir nichts das Grundgesetz beseitigen, kommt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt noch nicht wirklich in den Sinn, müsste es doch durch irgendwas ersetzt werden, unscheinbar aushebeln, untergraben sowie leerlaufen lassen sind da bis heute die grundgesetzwidrigen Mittel der Wahl, besonders wenn sich dabei auf die nach Pressefreiheit schreiende Presse (bedingungslos) verlassen werden kann.

Vielleicht schaut man bei dpa mal rein Interesse halber in die  Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ wo es von Seiten der Länderkultus- und Innenminister erhellend heißt, Zitat:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

1970 hat Heinemann als Bundespräsident dann das Folgende als Geleitwort in die erste von der Bundeszentrale für politische Bildung gedruckte Grundgesetzausgabe schreiben lassen, Zitat:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Sollten Sie zum Inhalt der Expertise nun doch auch oder gerade Fragen haben, dann stellen Sie diese dem Unterzeichnenden als maßgeblich Mitwirkenden am Inhalt der in der Anlage beigefügten Expertise, der Unterzeichner der Expertise ist leider im Frühjahr diesen Jahres im Alter von 79 Jahren gestorben.

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Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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