wegen Folter wird in Italien gegen Gefängniswärter ermittelt, Folter ist in Italien seit 2017 ein eigenständiger Straftatbestand, in Deutschland seit 1990 immer noch Fehlanzeige

Der SPIEGEL berichtet am 23.09.2019 online:

„Die Untersuchung gilt als „komplex und heikel“: Nach Foltervorwürfen gegen Gefängniswärter ermittelt die italienische Staatsanwaltschaft einem Medienbericht zufolge gegen 15 Vollzugsbeamte.

Laut der Menschenrechtsgruppe Antigone handelt es sich um die ersten Ermittlungen wegen Folter. Seit 2017 ist Folter in Italien ein eigener Straftatbestand, Polizisten oder anderen öffentlichen Bediensteten drohen demnach Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren.“

Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht wirklich unter Strafe gestellt, trotz ratifiziertem Übereinkommen gegen Folter bereits im Jahr 1990.

Weitere Details lesen sich dazu hier.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

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