grundgesetzwidrig zum Bundespräsidenten gewählter Frank Walter Steinmeier erklärt am 22.05.2019 um 19.27 h zum Bonner Grundgesetz

„Auch in den vergangenen Jahrzehnten ist das Grundgesetz als Glücksfall gefeiert worden, aber so oft wie heute wurden die Grundrechte selten zitiert, und auch der Ton war nie so kämpferisch“. …..: „Den Bürgern müsse es gelingen, möglichst viele von denen, die sich abgewandt hätten, wieder von der Grundordnung zu überzeugen. Das Grundgesetz und seine Werte müssten stärker im Bewusstsein der Bürger verankert werden. Trotz der positiven Haltung gegenüber dem Grundgesetz wissen jedoch die Deutschen über ihr Grundgesetz zu wenig“. (im Berliner Schloss Bellevue anlässlich einer Matinee am Morgen des 70. Jahrestages des Bonner Grundgesetzes)

Steinmeier zieht das Fazit: „Die allermeisten befürworten das Grundgesetz, auch wenn sie es gar nicht sehr genau kennen. Ich denke, dass das Wissen zum Grundgesetz in unserem Land so groß werden sollte, wie die Zustimmungswerte es schon sind. Hirn und Herz im Gleichklang. Wir dürfen auch nicht hinnehmen, dass Millionen von Menschen grundlegende Zusammenhänge einfach nicht kennen.“

Fakt ist grundgesetzwidrig bis heute, auch wenn niemand es wirklich wahrhaben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Mit Blick auf die Tatsache, dass seit dem 23.05.1949 noch kein bundesdeutsche Parlament weder im Bund noch in den Ländern grundgesetzkonform gewählt worden ist, denn die wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Wahlgesetze lassen eine gültige Wahl bis heute nicht zu, ist denn auch bis heute kein einziger Bundespräsident in Deutschland nach dem 23.05.1949 grundgesetzkonform von der sog. Bundesversammlung gewählt worden, denn auch die Bundesversammlung muss grundgesetzkonform konstituiert sein, bevor sie ein gültiges Wahlergebnis hervorbringen kann. Das alles ist im Jahr 70 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes kaum bis gar nicht zu glauben und trotzdem ist und bleibt es Fakt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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