Italienische Richterin Alessandra Vella wendet im Fall der Kapitänin Rackete der Sea Watch3 Gesetz und Recht folgerichtig zugunsten der Kapitänin Rackete an, die nur ihre Pflicht zur Menschenrettung erfüllt habe

„Ein Gericht in Sizilien hat den gegen die deutsche Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete verhängten Hausarrest aufgehoben. Die Begründung liest sich wie ein Freispruch auf ganzer Linie.“

„Die 31-Jährige habe nicht gegen das Gesetz verstoßen und auch keine Gewalttat begangen, als sie mit dem Schiff „Sea-Watch 3″ und 41 Flüchtlingen an Bord trotz eines Verbots der Behörden im Hafen von Lampedusa anlegte, erklärte die Richterin Alessandra Vella. Rackete habe ihre Pflicht erfüllt, Menschenleben zu schützen. Ein umstrittenes Sicherheitsdekret der italienischen Regierung dürfe nicht auf Rettungsaktionen angewendet werden, hieß es in der Entscheidung.“ (Quelle: t-online, 02.07.2019)

Im Scheins bis heute immer noch faschistischen Italien gibt es in der Justiz wohl doch Personen, die eine den Menschenrechten sowie den dementsprechenden Gesetzen entsprechende Haltung haben und sich nicht von Feinden der Menschenrechte instrumentalisieren lassen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist eine solche grundgesetzkonforme Haltung in der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt nicht vorhanden, auch wenn immer wieder in eigener Sache oder von Seiten der willfährig funktionierenden bundesdeutschen Medien gegenteiliges behauptet wird.

Fakt ist grundgesetzwidrig bis heute, auch wenn niemand es wirklich wahrhaben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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