Türkei scheint zumindest im Fall Deniz Yücsel gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ein funktionierender Rechtsstaat zu sein

Das türkische Verfassungsgericht hat entschieden, dass der vom türkischen Präsidenten Erdogan als Terrorist bezeichnete „Welt“-Reporter Deniz Yücel zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen hat. Rund 13 Monate hatte der Journalist dort zwangsweise verbracht, davon neun Monate in Isolationshaft. Die türkischen Verfassungsrichter haben jetzt verkündet, dass Yücels Rechte auf persönliche Sicherheit und Freiheit sowie sein Recht auf Meinungsfreiheit durch die Haft verletzt wurden.

In der Bundesrepublik Deutschland ist es um den beschworenen Rechtsstaat so nicht bestellt wie es gerade die Türkei vorzuspiegeln versucht.

Fakt ist grundgesetzwidrig bis heute, auch wenn niemand es wirklich wahr haben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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