Das Gesetz sei eindeutig, sagt die Richterin. Es sei auch nicht verfassungswidrig. Richterin Christine Mathiak sagt auch: „Ob mir dieses Gesetz passt oder nicht, ist nicht die Frage.“

Wenn es um die Anwendung des § 219a StGB geht, dann heißt es aus dem Munde der  am Amtsgericht Berlin-Tiergarten tätigen Richterin Christine Mathiak: „Das Gesetz ist eindeutig, der Sachverhalt ist einfach“. Sodann verurteilte diese Christine Mathiak zwei Frauenärztinnen wegen Verstoßes gegen § 219a StGB zu Geldstrafen. Weitere Details lesen sich im SPIEGEL-online.Wenn dem im Jahr 70 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes doch bloß wirklich so wäre. Fakt ist nämlich, dass der § 219a StGB schon nicht grundgesetzkonform zustande gekommen ist, denn nur dann ist ein Gesetz grundgesetzkonform zustande gekommen, wenn der Gesetzgeber in Gestalt des Deutschen Bundestages und im Fall eines zustimmungspflichtigen Gesetzes, auch natürlich der Deutsche Bundesrat auf Grundgesetzkonformität basiert.

Weder der Deutsche Bundestag noch irgendein bundesdeutscher Landtag sind seit dem 23.05.1949 jemals grundgesetzkonform gewählt worden, denn alle bundesdeutschen Wahlgesetze verstoßen mit dem Tage ihres Inkrafttretens gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und sind demzufolge ex tunc ungültig mit der Folge, dass alle auf diesen ungültigen und mithin nicht existierenden Wahlgesetzen basierenden Wahlen nichtig sind und diejenigen, die zu Mandatsträgern erklärt worden sind, dieses Mandat nicht grundgesetzkonform erlangt haben, ihre Mandate somit auch keine grundgesetzkonforme Wirkung entfaltet haben bis über den heutigen Tag hinaus mit der besonders bedeutsamen Folge, dass aufgrund dessen kein bundesdeutsches Bundes- und / oder Landesgesetz jemals grundgesetz- und landesdverfassungskonform in Kraft getreten ist.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Wen wundert es mit diesem faktischen Hintergrundwissen noch, dass vor dem Hintergrund sämtlicher von Grundgesetzes wegen nichtiger Wahlen seit dem 14.08.1949 auch die unverbrüchlichen Rechtsbefehle gegen die grundgesetzwidrig sich etabliert habende bundesdeutsche öffentliche Gewalt leerlaufen?

Fakt ist grundgesetzwidrig bis heute, auch wenn niemand es wirklich wahr haben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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