In Hongkong zeigen die Bürgerproteste Wirkung: Millionen Hongkonger sind gegen das geplante Gesetz, mit dem Auslieferungen nach China möglich würden, auf die Straße gegangen. Nun wird es vorerst auf Eis gelegt, erklärte Regierungschefin Lam.

Millionen Hongkonger Bürger haben sich lautstark und gemeinsam gegen ein geplantes Auslieferungsgesetz an China in Hongkong wiederholt zu Wort gemeldet. Es hat sich gelohnt, denn die Regierung ist eingeknickt, vorläufig zumindest, das Gesetz ist auf Eis gelegt worden. Weitere Details lesen sich im SPIEGEL.

Nach 70 Jahren vorsätzlich spätestens seit dem 11.08.1950 außer Geltung gesetztem Bonner Grundgesetz und des damit einhergehenden systematischen Leerlaufenlassens der gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Freiheitsgrundrechte wird es in der Bundesrepublik Deutschland längst allerhöchste Zeit, dass die bis heute systematisch von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt und den etablierten politischen Parteien für dumm verkauften Grundrechteträger sich zum Widerstand gegen die Grundgesetzfeinde formieren, denn mit guten Worten und dem Hoffen auf die Einsichtigkeit der seit 70 Jahren grundgesetzwidrig und grundgesetzfeindlich hoheitlich gegen die Bevölkerung handelnde bundesdeutsche öffentliche Gewalt ist den Grundgesetzverbrechern nicht wirksam beizukommen.

Fakt ist grundgesetzwidrig bis heute, auch wenn niemand es wirklich wahr haben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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