Bonner Grundgesetz hat seit 70 Jahren noch immer weniger Freunde als das weltweite Klima in der Bundesrepublik Deutschland Aktivisten

„Rund 50 Umweltaktivisten haben am Sonntag, den 09.06.2019, in Kiel mit einer Blockadeaktion das Auslaufen eines Kreuzfahrtschiffes zeitweilig verhindert. Sie besetzten am Nachmittag am Ostseekai einen Kran, blockierten den Zugang zu den Pollern und kreuzten mit kleinen Booten vor dem Bug des Schiffes, teilte die Polizei in Kiel mit.“ (Quelle: focus-online)

Für das strikte Beachten der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des seit dem 23.05.1949 in Kraft befindlichen Bonner Grundgesetzes geht seit 70 Jahren niemand aktiv auf die Straße, stattdessen werden die von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt tagtäglich verübten systematischen Verfassungsbrüche widerspruchslos hingenommen von der bundesdeutschen Bevölkerung entgegen Art. 20 Abs. 2 GG.

Wie es um den vermeintlichen Rechtsstaat auf den Boden des Bonner Grundgesetzes seit 70 Jahren versus Bonner Grundgesetz tatsächlich bestellt ist, liest sich hier im Blog. Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz auch 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten noch immer seiner wahren Erfüllung harrt, wer anderes behauptet, ist entweder völlig ahnungslos oder ein erklärter Feind des Bonner Grundgesetzes und hat als Hochverräter angesehen zu werden.

Man nimmt grundgesetzwidrig die Straflosigkeit des Amtsmissbrauches in Kauf. Man akzeptiert das grundgesetzwidrige vorsätzliche straf- und haftungslose Rauben und Plündern bundesdeutscher Finanzbeamter zugunsten der bundesdeutschen Staatskasse. Dass die Folter übereinkommens- und grundgesetzwidrig seit 1990 noch immer nicht unter Strafe gestellt ist in der Bundesrepublik Deutschland, wird ohne Protest hingenommen. Man akzeptiert das grundgesetzwidrige Parteienprivileg mit der Folge, dass die etablierten Parteien sich selbst von der Strafverfolgung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung grundgesetzwidrig befreit haben. Es wird widerspruchslos die grundgesetzwidrige Vollstreckung auch rechtswidrig und somit grundgesetzwidrig zustande gekommener Entscheidungen (Verwaltungsakte / Gerichtsentscheidungen) gebilligt. Niemand widerspricht der grundgesetzwidrigen Gesinnungsjustiz in Gestalt der Nötigung und Erpressung von Seiten bundesdeutscher Staatsdiener zu Lasten der bundesdeutschen Grundrechteträger.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.