auf dem immer kürzer werdenden Weg in den grundgesetzwidrigen und grundgesetzfeindlichen Polizeistaat 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland

Es wird am 29.05.2019, nur sechs Tage nach dem 70. Jahrestag des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland vermeldet:

„Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ warnt vor weitreichenden Plänen des Bundesinnenministeriums, die Befugnisse der Geheimdienste auszuweiten. Wie aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervorgehe, soll es den Diensten ermöglicht werden, künftig Verlage, Rundfunksender und freie Journalisten digital auszuspähen. Das bedeute die Abschaffung des verfassungsrechtlich garantierten Redaktionsgeheimnisses – „einer der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland“, heißt es in der Mitteilung der Organisation.“

Der vollständige Bericht der Reporter ohne Grenzen.

Leseempfehlung: Art. 5 GG gewährleistet die Freiheit zu irren sowie „Brauchen wir ein Pressegesetz“, beide Artikel in „Gesammelte juristischen Schriften“ des Prof. Dr. Adolf Arndt

Prof. Dr. Jörn Ipsen und ehemaliger Präsident des Staatsgerichtshofes in Bückeburg in Staatsrecht II, 13. Auflage, Rn 72+76 hat es später wie folgt formuliert, Zitat:

„Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“

Der Bericht der Reporter ohne Grenzen lässt daran zweifeln, ob in den dortigen Reihen bis heute ausreichend intensiv in den Annalen der Bundesrepublik Deutschland recherchiert worden ist, denn dann hätte längst das Folgende spätestens zum 70. Jahrestag des Bonner Grundgesetzes am 23.05.2019 öffentlich gemacht werden müssen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Ebenso scheinen sich die Reporter ohne Grenzen bis heute nicht mit der Tatsache befasst zu haben, dass bereits mit der ersten bundesdeutschen Wahl am 14.08.1949 grundgesetzwidrig nichtig auf der Grundlage des ungültigen ersten Bundeswahlgesetzes gewählt worden ist mit den dementsprechenden grundgesetzwidrigen Folgen hinsichtlich der nichtigen Mandate, nichtigen Regierungsbildung, nichtigen Bildung aller Verfassungsorgane bis hin zur Nichtigkeit von vollziehender und rechtsprechender Gewalt bis heute in der grundgesetzwidrig organisierten Bundesrepublik Deutschland.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Hier drängt sich auch der Verdacht auf, dass man es mit der Empfehlung des Nazi-Juristen und Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht in Bamberg im NS-Terrorregime Dr. Willi Geiger bis heute hält, der in seiner Promotion „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ vom pflichtbewussten Journalisten verlangt, dass er im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit totschweigen muss.

Es darf mit Fug und Recht behauptet werden, dass die bundesdeutsche Presse die spätestens seit dem 11.08.1950 systematisch durchorganisierte Grundgesetzewidrigkeit der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gänze totschweigt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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