1380 Kandidatinnen und Kandidaten wollen trotz ungültigem bundesdeutschen Europawahlgesetz am 26.05.2019 einen der 96 bundesdeutschen Sitze im Europaparlament ergattern

Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 bewerben sich in Deutschland insgesamt 1.380 Kandidatinnen und Kandidaten um die 96 Parlamentssitze. Darunter sind 479 Frauen (Anteil: 34,7 Prozent). Das vermeldet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Niemand interessiert sich für die Tatsache, dass sowohl das bundesdeutsche Europawahlgesetz sowie die bundesdeutsche Europawahlordnung wegen ihres unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist mit der Folge, dass die 1380 bundesdeutschen Kandidaten und Kandidatinnen sich grundgesetzwidrig einer nichtigen Wahl am 26.05.2019 stellen und diejenigen, die die96 bundesdeutschen Sitze im Europaparlament am 26.05.2019 glauben errungen zu haben, ein nichtiges Mandat inne haben werden.

In der Folge wird das europäische Parlament auch im 40. Jahr wegen der bundesdeutschen grundgesetzwidrigen Europawahl rechtswidrig gebildet.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

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