24. Mai 2019 – 70 Jahre Bundesrepublik Deutschland – kein Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, sondern unscheinbarer Willkürstaat, dessen Amtsträger grundgesetzwidrig persönlich unantastbar sind, selbst wenn sie vorsätzlich grundgesetzwidrig hoheitlich gegen die Bürger handeln

Am 24. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetz aus der Taufe gehoben. Aufgrund dessen, dass man bis heute unscheinbar die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis von sogenanntem purifizierten nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig in der Bundesrepublik Deutschland gegen die Bevölkerung von Seiten der bundesdeutschen Gewalt exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.), harrt das Bonner Grundgesetz seit inzwischen 70 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung.

Die Details lesen sich in diesem Blog bis hin zu der Tatsache, dass auch die am 26.05.2019 zum wiederholten Male stattfindende Europawahl aufgrund der ungültigen bundesdeutschen Europawahlgesetze nichtig sein wird, denn auf der Grundlage der ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze gewählte Kandidaten erlangen nur rechtswidrig ihr Mandat und es kommt im europäischen Parlament zu einer rechtswidrigen Zusammensetzung des Parlamentes mit der Folge, dass alles das, was das europäische Parlament macht, nichtig ist und nichtig bleibt, de facto übrigens seit 1979 bereits, also seit 40 Jahren.

Der Straftatbestand des Amtsmissbrauches, den die Nazis am 15.06.1943 ersatzlos aus dem RStGB gestrichen haben, ist bis heute nicht wieder als Straftatbestand in das bundesdeutsche StGB redaktionell aufgenommen, trotz anders lautender „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des franz. Alliierten Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt für alle Zonen damals sowie bis heute gemäß Art. 139 GG für die bundesdeutsche öffentliche Gewalt einschlägig.

Grundgesetzwidrig sind bis heute die Straftatbestände Nötigung und Erpressung mit dem Gesinnungsmerkmal „verwerflich“ im Absatz 2 versehen. Bis 1954 lautete dieses von den Nazis am 15.06.1943 eingeführte Gesinnungsmerkmal „gesundes Volksempfinden“. Auch hier wird die einschlägige „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des Tribunal Général vom 06.01.1947 seit 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland und 70 Jahre Bonner Grundgesetz ignoriert von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt, straf- und haftungslos übrigens dank der bis heute ausgeprägten granitenen Dummheit der bundesdeutschen Bevölkerung, denn diese repräsentiert gemäß Art. 20 Abs. 2 GG das Volk, von dem alle Macht ausgeht.

Nicht einmal die Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe gestellt, obwohl es der Art. 4 des Übereinkommens gegen die Folter vom 10.12.1984 ausdrücklich von den Nationalstaaten fordert und die Bundesrepublik Deutschland hat 1990 dieses Übereinkommen gegen die Folter ratifiziert.

Grundgesetzwidrig ist sodann gemäß § 353 Abs. 1 StGB nur derjenige Amtsträger strafbar, der vorsätzlich Steuern, Gebühren und andere Abgaben überhebt, wenn er das Überhobene nicht an die öffentliche Kasse abführt.

Rauben und Plündern von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt zum Nachteil der bundesdeutschen Bevölkerung ist grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt, die politischen Parteien genießen darüber hinaus das von ihnen grundgesetzwidrig etablierte Parteienprivileg und sind nicht einmal als kriminelle oder terroristische Vereinigung verfolgbar, geschweige denn strafbar.

Um das alles auch nachhaltig zu gewährleisten, sind Richter und Staatsanwalt grundgesetzwidrigen wechselseitig neutralisiert, indem man beide die selbe Ausbildung absolvieren lässt und sie dann währenddessen grundgesetzwidrig durch falsche Eidesleistungen bis hin zum Leisten von gar keinem Eid sich verstricken lässt mit der Folge, dass der Richter sich das Amt praktisch erschlichen hat und von daher nicht der ist, den das Bonner Grundgesetz auf dem Richterstuhl sitzen sehen will und der Staatsanwalt mangels Ableistung des Beamteneides nichts weiter ist als ein Kaffeeholer im schwarzen Kittel. Die im Raum stehenden Straftatbestände werden neutralisiert, denn es mangelt beiden Figuren an ihrer von Grundgesetzes und Gesetzes wegen gebotenen Eigenschaft. Übrig bleibt die Amtsanmaßung und der Titelmissbrauch, doch mangels grundgesetzkonform installierter Strafverfolgungsorgane und Gerichte, laufen auch die einzig verbliebenen Straftatbestände zugunsten der Täter im schwarzen Kittel leer.

Wer nun auf den Anwalt hofft, der irrt, denn der wurde an die gegen Art. 2 und Art. 9 GG installierte Kammer und den damit einhergehenden Kammerzwang grundgesetzwidrig gebunden und er hat sich bis heute binden lassen mit der Folge, dass der grundgesetzkonform weder denken noch handeln kann mit der weiteren Folge, dass diese Subjekte den Amtstätern unscheinbar bei ihrem grundgesetzwidrigen hoheitlichen Handeln gegen die Bevölkerung in jeder Lebenslage zu Diensten sind.

Unterm Strich ist jeder Grundrechteträger längst grundgesetzwidrig zum Mensch minderen Rechts degradiert, dem jeder dahergelaufene öffentlich Bedienstete nach Belieben den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten bereiten kann, straf- und haftungslos.

Die bundesdeutschen Medien schweigen dieses alles ihnen Bekannte pflichtbewusst tot nach der Doktrin des Nazi-Juristen Dr. Willi Geiger in dessen Promotion „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“, die er 1941 an der Uni Würzburg geschrieben hat.

Aufgrund dessen, dass bereits das erste Bundeswahlgesetz zum 14.08.1949 wegen dessen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig gewesen ist, ist auch alles Übrige bis heute dementsprechend nichtig gewesen aber auch geblieben und es kommt tagtäglich nichtiges hoheitliches Handeln hinzu. Da aber die bundesdeutsche Bevölkerung sich trotz grundgesetzwidrigem Schulzwang von der sich grundgesetzwidrig Macht erschlichen habenden öffentlichen Gewalt seit 70 Jahren „beschulen“ lässt, wird sich an der bereits im Machwerk „Mein Kampf“ des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler postulierten granitenen Dumheit der Bevölkerung nichts ändern und die grundgesetzwidrig installierte bundesdeutsche öffentliche Gewalt handelt weiter grundgesetzwidrig hoheitlich gegen die insofern ahnungslose und sich von Grundgesetzkriminellen bevormunden lassende Bevölkerung. Jedermann steht es übrigens seit 70 Jahren frei, sich mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland höchstpersönlich zu befassen, Zitat:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

anstatt sich auf die unmaßgebliche Meinung oder Einschätzung anderer oder gar auf die bundesdeutsche öffentliche Gewalt oder die politischen Parteien und deren machtgeilen und geldgierigen Parteisoldaten zu verlassen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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