Die deutsche Justiz sieht nicht alt aus, sondern sie ist grundgesetzkriminell unterwegs gegen die Bevölkerung seit Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes vor 70 Jahren, so sieht’s aus.

Theatralisch titelt der SPIEGEL am 05.05.2019, 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als der bis heute ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, an der somit auch die bundesdeutsche Justiz in keiner denkbaren Weise vorbeikommt:

„Personalnot Die Justiz sieht alt aus
Richter und Staatsanwälte klagen über zu viel Arbeit. Mancherorts mussten schon mutmaßliche Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden – wegen personeller Engpässe. An den Gerichten fehlt der Nachwuchs.“

Verdächtig macht sich die Autorin des Artikels Katharina Koerth, was den Wahrheitsgehalt ihres Artikels anbelangt, denn ihre Protagonisten treten unter Pseudonym auf als angehende Staatsdiener.

Objekt und wahrheitsgetreu, das hat die Spiegelredaktion vor Jahren einmal als ihre eigene Maxime hinsichtlich ihrer Berichterstattung im Spiegel kund getan. Wenn die Autorin Katharina Koerth sich doch bloß daran gehalten hätte jetzt in „Personalnot Die Justiz sieht alt aus“.

Der Journalist Hans Georg Möntmann schreibt in seinem Buch „Richter Roben Rechtsverdreher“:

„Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig;

ebenso der Richter am BGH a.D. Wolfgang Neskovic (ZAP14/1990, 625):

„Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. […] Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung.“

Beide haben Recht und beschreiben doch nur die Spitze des Eisberges, denn beide schweigen das Grundsätzliche tot. Von Grundgesetzes wegen mangelt es der sog. bundesdeutschen Justiz bis heute an ihrer Daseinsberechtigung, denn aufgrund dessen, dass bereits die erste Bundestagswahl grundgesetzwidrig stattgefunden hat, weil das erste Bundeswahlgesetz bereits gegen das sog. Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstieß am 14.08.1949, ist bis heute alles das, was sich da unter dem Begriff „öffentliche Gewalt“ tummelt und hoheitlich gegen die Bevölkerung handelt, nichts weiter als eine der übelsten Machenschaften, die man sich von Staats wegen vorstellen mag. Weder der Gesetzgeber noch die vollziehede und rechtsprechende Gewalt wurde seit 70 Jahren grundgesetzkonform bestallt.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Mehr dazu liest sich u.a. hier:

Bundesdeutsche Staatsanwälte handeln hoheitlich ohne zwingende Ableistung ihres Beamteneides, doch wenn interessiert das schon

sowie hier:

Hilfsrichter in Gestalt der Richter auf Probe, der Richter kraft Auftrages oder der abgeordneten Richter zum Zwecke ihrer Erprobung sind keine Richter im Sinne von Art. 97 des Bonner Grundgesetzes, sondern Beamte i.S.d. Beamtengesetzes

Fakt ist seit damals, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, ungestraft übrigens.

Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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