70 Jahre Bonner Grundgesetz geprägt von straf- und haftungslosem Gesetzes-, Behörden- und Justizterror gegen die bundesdeutschen Grundrechteträger

Trotz des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Gesetzes-, Behörden- und Justizterror gegen die bundesdeutsche Bevölkerung in ihrer Gestalt als Grundrechteträger.

Grundgesetzwidrig in hochverräterischer Manier straf- und haftungslos wird die ahnungslos gehaltene Bevölkerung ihrer von Grundgesetzes wegen unmittelbares Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig beraubt und zwar seit  dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949, klammheimlich und unscheinbar bis über den heutigen Tag hinaus.

Grundgesetzwidrig sind bis über den heutigen Tag hinaus bereits vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 ersatzlos untergegangene Gesetze und Rechtsvorschriften von Seiten des grundgesetzwidrig auf der Grundlage des wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen ersten Bundeswahlgesetzes

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze.

durch die nichtige erste Bundestagswahl ihr Mandat grundgesetzwidrig erlangt habenden Personen in das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland als vermeintlich gültige Gesetze und Rechtsvorschriften gelangt, mit denen bis über den heutigen Tag die Grundrechteträger von Seiten der grundgesetzwidrig im Amt befindlichen vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt terrorisiert werden.

Aufgrund der Tatsache, dass seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes kein einziges Bundes- und / oder Landes- sowie Kommunalwahlgesetz grundgesetzkonform erlassen worden ist, sind nicht nur alle Wahlen nichtig, sondern auch alle Institutionen, die sich aufgrund von grundgesetzkonformen Wahlen gebildet hätten, grundgesetzwidrig zustande gekommen und handeln aufgrund ihrer eigenen Grundgesetzwidrigkeit auch gegen den Grundrechteträger hoheitlich grundgesetzwidrig und das ausnahmslos bis über den heutigen Tag hinaus.

Entlarvend am 11.08.1950 in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer – Regierung, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Dank der mittels grundgesetzwidrigem Schulzwang granitenen dumm gehaltenen Bevölkerung merkt es der einzelne Grundrechteträger nur ausnahmsweise mal mit der Folge, dass sich die grundgesetzwidrig installierte bundesdeutsche öffentliche Gewalt bis über den heutigen Tag hinaus keine Sorgen machen muss, was die grundgesetzwidrige Fortsetzung ihres grundgesetzwidrigen straf- und haftungslosen grundgesetzwidrigen hoheitlichen Handelns gegen die Bevölkerung anbelangt.

Das NS – Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Spießgesellen existiert bis über den heutigen Tag hinaus und zwar vornehmlich in Gestalt der die von den Alliierten nach der bedingungslosen Kapitulation verbotenen NSDAP bis heute unscheinbar beerbt habenden sog. etablierten Parteien.

Zwei Zitate aus dem Munde der Massenmörder Hitler und Himmler sind bis heute von immanenter Bedeutung für den Erhalt des grundgesetzwidrig organisierten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland (Quelle: Film „Hitlers Todesbrigaden“ – Min. 06.06 bis 06.13 des Films):

Zitat von Adolf Hitler:

„Nicht der Staat hat uns geschaffen, sondern wir schaffen uns unseren Staat.“

Zitat von Heinrich Himmler:

„Unsere Aufgabe darin, auszulesen [hier: erdoganisieren / säubern] in unseren Reihen… und zu wetteifern…“

Bis heute wird inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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