Amtsmissbrauch, grundgesetzwidrig straf- und haftungslos, im bundesdeutschen Rechtsstaat trotz 70 Jahre Bonner Grundgesetz

Die Nazis des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler und seinen brauen Spießgesellen haben am 15.06.1943 den Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ aus dem Reichsstrafgesetzbuch ersatzlos gestrichen, denn man wollte vorsorgen für den Fall, dass man zur Verantwortung gezogen werden würde für die Gräueltaten, den Massenmord, das Rauben und das Plündern, denn weltweit gilt der Rechtssatz: „keine Strafe ohne Gesetz“.

Am 23.05.2019 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes zum 70. Mal und bis heute mangelt es dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch an der redaktionellen Wiederaufnahme des Straftatbestandes „Amtsmissbrauch“, obwohl spätestens mit der „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt das gesamte kodifizierte Recht des Massenmörders Adolf Hitler zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 ersatzlos untergegangen ist, weil das NS-Terrorregime verfassungswidrig installiert worden ist und auch keine Revolution gewesen ist.

Während die bundesdeutschen Amtstäter heil froh sind, dass es den Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ bis heute im bundesdeutschen StGB noch immer nicht gibt, machen sich die betroffenen Grundrechteträger Scheins keine wirklichen Gedanken darüber, glauben sie doch bis heute den bundesdeutschen Medien, die hin und wieder mal das Wort „Amtsmissbrauch“ in ihre Werke einstreuen mit der Folge, dass Bürger jedermann glaubt, dass es den Amtsmissbrauch als Straftatbestand doch wirklich gibt, denn bundesdeutsche Medien lügen doch nicht, sie schweigen höchstens die Wahrheit pflichtbewusst im Konfliktfall mit dem Staat tot.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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