Lippischer Polizist sei 2011 wegen des Besitzes und Beschaffens von Kinderpornografie verurteilt worden und ist weiterhin im Dienst. Wie viel beamteten Abschaum beschäftigt die bundesdeutsche öffentliche Gewalt noch versus Bonner Grundgesetz und Beamtengesetz?

Am 09.03.2019 berichtet die bundesdeutsche Presse, Zitat:

„Bei den Untersuchungen zum Polizeiskandal von Lügde ist der Sonderermittler auf den Fall eines Beamten gestoßen, der wegen Kinderpornografie vorbestraft ist. Der danach eingesetzte Sonderermittler stieß nach Ministeriumsangaben auf einen weiteren Fall, bei dem ein Beamter in seinem privaten Badezimmer heimlich eine Videokamera installiert hatte. Zudem wurde ein Vorgang aus dem Jahr 2013 entdeckt, bei dem ein Tutor eine Kommissaranwärterin belästigt hatte. Beide seien weiter im Dienst.“

„Der Lipper Landrat Axel Lehmann spricht von „eklatanten Fehlleistungen“ seiner Beamten, die ihn „fassungslos“ machten. Wegen Strafvereitelung im Amt, Verletzung der Fürsorgepflicht und anderen Vorwürfen wird gegen mehr als ein Dutzend Beschuldigte bei Behörden ermittelt, darunter zwei Polizisten und acht Jugendamtsmitarbeiter.“

Der interessiert Leser sollte in das bundesdeutsche StGB schauen und nach dem Straftatbestand des Amtsmissbrauches suchen, den die Nazis am 15.06.1943 ersatzlos gestrichen haben. 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes hat es der bundesdeutsche Gesetzgeber aus guten Gründen noch immer nicht redaktionell wieder rückgängig gemacht die ersatzlose Streichung, obwohl die „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général am 06.01.1947 bereits im Wege seiner auch inter omnes erlassenen Entscheidung de facto angeordnet hat.

Mit Blick auf die im Poliziskandal Lügde zutage getretenen Erkenntnisse bezüglich in der Kreispolizeibehörde Lippe beschäftigte kriminelle Polizeibeamte muss man sich von Rechtsstaats wegen fragen, wie viel beamteten Abschaum beschäftigt die bundesdeutsche öffentliche Gewalt noch versus Bonner Grundgesetz und Beamtengesetz, während diese kriminellen Figuren sich über die Bevölkerung her machen und diese grundgesetzwidrig zu Menschen minderen Rechts erklärt und ihnen nach Belieben den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten bereitet ohne dass da bei den eigentlichen beamteten Tätern endlich der Blitz einschlägt.

Kriminelle bundesdeutsche Staatsdiener bieten im Innenverhältnis übrigens die Gewähr dafür, dass alle Amtsträger gleichermaßen sich grundgesetzwidrig gegen die Bevölkerung hoheitlich vergehen können, denn die gemeinsamen Leichen im Keller schweißen bis über die Pensionierung aus Altergründen maßlos zusammen.

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.