grundgesetzwidrig Grundgesetzwidrigkeiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt für grundgesetzkonform erklären seit inzwischen 70 Jahren mittels straflosem Amtsmissbrauch und strafloser Rechtsbeugung, strafloser Nötigung und Erpressung sowie strafloser Folter samt strafloser Steuern-, Gebühren- und anderer Abgabenüberhebung

Grundgesetzwidrig werden von der dem Bonner Grundgesetz in absoluter Form unterworfenen bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, vollziehender und rechtsprechender Gewalt die tagtäglich grundgesetzwidrig begangenen Grundgesetzwidrigkeiten seitens des Gesetzgeber und der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt eigenmächtig und wider besseres Wissens für grundgesetzkonform erklärt und zwar seit inzwischen 70 Jahren im Wege von grundgesetzwidrig straflosem Amtsmissbrauch und grundgesetzwidrig strafloser Rechtsbeugung, grundgesetzwidrig strafloser Nötigung und Erpressung sowie grundgesetzwidrig strafloser Folter samt grundgesetzwidrig strafloser Steuern-, Gebühren- und anderer Abgabenüberhebung einhergehend mit der grundgesetzwidrig straflos gestellten Strafvereitelung im Amt.

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

»Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind.« ( BFH v. 01.10.1981, IV B 13/81)

»Ein Finanzbeamter, der Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.« (BGH 1972 gegen RGSt. 71, 315)

»Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist. « (OLG Celle 3 Ws 176/86 v. 17.04.1986)

»Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.« Direktors des Amtsgerichts Soltau Sigmund Rundt vom 06.05.1998 in Az.:1460-5-6 XVII F 20

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)

»Auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen können vollstreckt werden.« (LG Stade in NZS 11c Qs 65/11 v. 08.04.2011)

»Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, Freitag, 29. Juni 2012.

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ emeritierter Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke, 2015

Bis heute wird inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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