nazi-historische Daten und Fakten als Code für gemeinschaftliches grundgesetzwidriges Handeln und Unterlassen des bundesdeutschen Gesetzgeber sowie der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt?

Aufgrund der Tatsache, dass sich seit 70 Jahren weder der bundesdeutsche Gesetzgeber noch die bundesdeutsche vollziehende und rechtsprechende Gewalt an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes halten, sondern die bundesdeutsche öffentliche Gewalt grundgesetzwidrig bis heute die ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert, muss die Frage gestellt und beantwortet werden, auf welche Weise bundesweit die bundesdeutsche öffentliche Gewalt ohne dass sich die im Einzelnen handelnden Personen jeweils kennen, grundgesetz- und beamtengesetzwidrig im Innenverhältnis mit menschen- und grundrechteverachtender Außenwirkung scheinbar der unausgesprochenen Treue zum endlich am 08.05.1945 gewaltsam von den Alliierten Streitkräften beendeten NS-Terrorregime des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und seinen braunen Spießgesellen bedingungslos Folge leistet.

Nicht erst seit heute sind nazi-historische Daten und Fakten als gemeinsamer Code unscheinbar als Mittel zum Zweck der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in den Verdacht geraten.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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