Die Geduld der Grundrechteträger müsste längst erschöpft sein im Jahr 70 bundesdeutscher öffentlicher Gewalt versus Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes

Am 23.05.2019 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum inzwischen 70. Mal. Wer nun jedoch glaubt, dass die bundesdeutsche öffentliche Gewalt sich schlussendlich den gegen sie gerichteten unverbrüchlichen Rechtsbefehlen und Regeln tagtäglich gebeugt hätte oder beugen würde, der irrt. Ganz das Gegenteil ist heute im Jahr 70 der Bundesrepublik Deutschland und des Bonner Grundgesetzes festzustellen, wenn  Grundrechteträger und  Grundrechteträgerinnen hinschauen würden, denn aus anfänglicher Unscheinbarkeit ist spätestens nach dem Tage, als begann zusammen zuwachsen was angeblich zusammen gehört, nämlich West- und Ostdeutschland nach dem Mauerfall 1989, ist längst offen verübte Grundgesetzwidrigkeit der gesamtdeutschen öffentlichen Gewalt geworden.

Die Details lesen sich hier im Blog, man muss nur hinschauen und sich damit befassen wollen.

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Prof. Dr. Jörn Ipsen und ehemaliger Präsident des Staatsgerichtshofes in Bückeburg in Staatsrecht II, 13. Auflage, Rn 72+76 hat es später wie folgt formuliert, Zitat:

„Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“

In der bundesweit im Schulsystem vorhandenen ob hingegen auch verwendeten Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ heißt es im Vorwort erhellend, Zitat:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige –

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