Holocaust – eine Filmempfehlung 40 Jahre nach dessen Erstausstrahlung

Am 29.01.1979 schrieb der SPIEGEL, Zitat:

„Mehr als 20 Millionen Deutsche sahen in der vergangenen Woche „Holocaust“. Die US-Fernsehserie über die Verfolgung und Ermordung der Juden wurde zum Thema der Nation. Bei den Sendern meldeten sich 30000 Anrufer, die Mehrheit bekannte Erschütterung. Ein Medienereignis mit moralischer Wirkung oder nur „ein Strohfeuer“?“

40 Jahre später ist der mehr als nur ergreifende Spielfilm „Holocaust“ wieder im deutschen Fernsehen als Vierteiler zu sehen.

Zwei Folgen sind bereits gelaufen und stehen in der WDR-Mediathek noch kurzzeitig zur Verfügung. Holocaust – Teil 1 – // Holocaust – Teil 2 –

Teil 3 läuft am 14.01.2919 und Teil 4 am 15.01.2019 abends im WDR Fernsehen.

Wie der bundesdeutsche Rechtsstaat versus Bonner Grundgesetz trotz des Wissens um das vorausgegangene NS-Terrorregime zwischen dem 05.02.1933 und dem 08.05.1945 seit 70 Jahren immer noch sich an der bis heute ahnungslos gehaltenen Bevölkerung vergeht, lässt sich in diesem Blog anschaulich nachvollziehen, man muss nur bereit sein zu lesen und zu verstehen, ggf. eigene Recherchen anstellen und bereit sein, die Fakten zu akzeptieren als dem schönen 70jährigen Schein von der gelebten freiheitlich – demokratischen Grundordnung des so gerechten Staates größtmöglichen Glauben zu schenken, denn glauben heißt nicht wissen und Nichtwissen ist Dummheit. Die amtsbekleideten Täter wissen das, denn die haben den uneingeschränkten Zugriff auf alles das was mal auf deutschen Boden auch scheinbar bloß Recht war, also auch auf das kodifizierte Recht des NS-Terrorregimes, das spätestens am 06.01.1947 aufgrund der „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribnal Général in Rastatt ersatzlos untergegangen ist.

Fakt ist, dass das am 23.05.1949 in Geltung getretene Bonner Grundgesetz trotz ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit bald 70 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt und ein Ende dessen bisher nicht in Sicht ist.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

 

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