gratis das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland jetzt dessen Inkrafttreten sich am 23.05.2019 zum 70. Mal jährt

Das Bonner Grundgesetz ist seit seinem Inkrafttreten am 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Am 23.05.2019 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes zum 70. Mal.

1970 hieß es im Geleitwort zur ersten Druckausgabe des Bonner Grundgesetzes aus dem Hause der Bundeszentrale für politische Bildung:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Kostenfrei kann jedermann das Bonner Grundgesetz auf der Internetseite Bestellservice des Deutschen Bundestages beziehen.

Ansporn dieses zu tun, sollten die folgenden Worte aus dem Vorwort der Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ sein, Zitat:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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